Hat jemand eine Reitbeteiligung und verletzt sich beim Sturz vom Pferd, haftet der Pferdebesitzer für die Folgen. Im Fall einer Reiterin aus Franken, die eine Querschnittslähmung erlitt, machte ihre Krankenkasse Kosten von rund 130 000 Euro geltend. Weitere Kosten fallen an, wenn die Frau dauerhaft Pflege braucht. Dafür muss die Pferdebesitzerin zur Hälfte aufkommen – und zwar aus eigener Tasche. In ihrer Tierhalterhaftpflichtpolice sind Unfälle im Rahmen von Reitbeteiligungen ausgeschlossen.
Reiterin trägt Mitschuld!
Die Haftung wird nicht beschränkt dadurch, dass die Reiterin 100 Euro im Monat zahlte und im Stall mithalf, urteilte das Oberlandesgericht Nürnberg. Sie wird dadurch nicht zur Mithalterin des Pferdes (Az. 4 U 1162/13). Da sich nicht klären ließ, ob ein Reitfehler zu dem Unfall geführt hatte, rechneten die Richter ihr 50 Prozent Selbstverschulden an.
Tipp: Wählen Sie eine Tierhalterhaftpflichtversicherung, in der Reitbeteiligungen abgesichert sind. Die meisten Policen in unserem jüngsten Test bieten das, die günstigsten kosten weniger als 100 Euro im Jahr (Test Pferdehaftpflichversicherung, Finanztest 4/2016).