Reitbeteiligungs Haftung

Hat jemand eine Reitbe­teiligung und verletzt sich beim Sturz vom Pferd, haftet der Pferde­besitzer für die Folgen. Im Fall einer Reiterin aus Franken, die eine Quer­schnitts­lähmung erlitt, machte ihre Krankenkasse Kosten von rund 130 000 Euro geltend. Weitere Kosten fallen an, wenn die Frau dauer­haft Pflege braucht. Dafür muss die Pferde­besitzerin zur Hälfte aufkommen – und zwar aus eigener Tasche. In ihrer Tierhalterhaft­pflicht­police sind Unfälle im Rahmen von Reitbe­teiligungen ausgeschlossen.

 
 
 

Reiterin trägt Mitschuld!

Die Haftung wird nicht beschränkt dadurch, dass die Reiterin 100 Euro im Monat zahlte und im Stall mithalf, urteilte das Ober­landes­gericht Nürn­berg. Sie wird dadurch nicht zur Mithalterin des Pferdes (Az. 4 U 1162/13). Da sich nicht klären ließ, ob ein Reit­fehler zu dem Unfall geführt hatte, rechneten die Richter ihr 50 Prozent Selbst­verschulden an.

Tipp: Wählen Sie eine Tierhalterhaft­pflicht­versicherung, in der Reitbe­teiligungen abge­sichert sind. Die meisten Policen in unserem jüngsten Test bieten das, die güns­tigsten kosten weniger als 100 Euro im Jahr (Test Pferdehaftpflichversicherung, Finanztest 4/2016).

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